Fragen zur Abrechnung
Auf Ihrer Mobilfunkrechnung werden Premium-SMS einer der von uns betriebenen Kurzwahlnummern abgerechnet. Falls Sie mit der Abrechnung dieser Premium-SMS nicht einverstanden sind, sollten Sie schriftlich Einspruch gegen die Rechnung des Mobilfunkbetreibers einlegen.
Falls Sie wissen wollen, welcher Anbieter hinter den von Ihnen genutzten Kurzwahl Dienste betreibt, können wir Ihnen das gerne mitteilen, wenn Sie die folgenden Felder ausfüllen und den Button "Abschicken" drücken.

